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Bildungsgutschein3 Min. Lesezeit12. Mai 2025

Weiterbildung während Arbeitslosengeld – was ist erlaubt?

Du beziehst ALG I oder ALG II und willst dich weiterbilden? Hier erfährst du, was geht, was nicht geht und wie du beides kombinierst.

Weiterbildung während Arbeitslosengeld – was ist erlaubt?

Grundsatz: Weiterbildung und Arbeitslosengeld sind kein Widerspruch

Viele Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, glauben, dass sie keine Weiterbildung machen dürfen – oder zumindest keine, die länger dauert oder von der Arbeitssuche ablenkt. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis.

Tatsächlich fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit ausdrücklich. Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) enthält explizite Regelungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW). Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument dafür.

Die Logik dahinter: Wer qualifizierter ist, findet schneller einen Job – und das ist im Interesse der Agentur für Arbeit.

Weiterbildung mit ALG I: Was gilt?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Die Voraussetzungen:

  • Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter stattfinden
  • Die Weiterbildung muss „notwendig und zweckmäßig" sein – sie muss also deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt konkret verbessern
  • Du musst die Weiterbildung vor dem Start genehmigen lassen – nachträgliche Förderung gibt es nicht
  • Du musst weiterhin der Arbeitsvermittlung grundsätzlich zur Verfügung stehen

Was mit deinem ALG I passiert: Während einer genehmigten Weiterbildungsmaßnahme läuft dein Arbeitslosengeld I weiter. Bei Maßnahmen, die länger als die Restlaufzeit deines ALG-I-Anspruchs dauern, kann der Anspruch sogar verlängert werden – das nennt sich „Nahtlosigkeitsregelung".

Wichtig: Wenn die Weiterbildung ganztägig stattfindet, bist du während dieser Zeit von der Pflicht zur Arbeitssuche befreit. Bei Teilzeit-Maßnahmen musst du weiterhin aktiv Stellen suchen.

Weiterbildung mit ALG II (Bürgergeld): Was gilt?

Auch Bürgergeld-Empfänger:innen können Weiterbildungen über den Bildungsgutschein finanzieren. Hier ist das Jobcenter zuständig, nicht die Agentur für Arbeit. Das ändert einiges:

  • Der Bildungsgutschein wird vom Jobcenter ausgestellt
  • Die Genehmigung hängt mehr von der Einschätzung der Fallmanager:innen ab
  • Es gibt oft mehr Gesprächsbedarf – gute Vorbereitung ist deshalb noch wichtiger
  • Manchmal sind Eingliederungsvereinbarungen relevant – lies sie durch, bevor du den BGS beantragst

Auch hier: Während einer genehmigten Maßnahme läuft das Bürgergeld weiter. Zusätzlich kann es in manchen Fällen eine Weiterbildungsprämie oder Prämien für das Bestehen von Prüfungen geben.

Häufige Missverständnisse – richtiggestellt

In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Missverständnisse auf. Hier räumen wir mit den häufigsten auf:

  • „Ich muss für jeden Job-Anruf sofort verfügbar sein, also kann ich keine Weiterbildung machen." – Bei einer genehmigten Vollzeit-Maßnahme entfällt diese Pflicht temporär. Sprich das bei der Genehmigung explizit an.
  • „Mein ALG fällt weg, wenn ich eine Weiterbildung mache." – Falsch. Bei genehmigten Maßnahmen läuft es weiter, oft sogar verlängert.
  • „Ich muss die Kurskosten vorschießen und bekomme sie erstattet." – Nein. Bei einem genehmigten Bildungsgutschein zahlt die Agentur direkt an den Anbieter. Du gibst keinen Cent aus.
  • „Online-Kurse werden nicht gefördert." – Falsch. Online-Kurse werden genau wie Präsenz-Kurse gefördert, sofern der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
  • „Ich bin zu alt für eine geförderte Weiterbildung." – Es gibt keine Altersobergrenze für den Bildungsgutschein. Menschen bis ins Rentenalter haben ihn erfolgreich genutzt.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Wenn du eine geförderte Weiterbildung ohne wichtigen Grund abbrichst, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Das ist zwar unangenehm, aber in der Praxis selten – weil die meisten Menschen, die eine geförderte Weiterbildung beginnen, auch motiviert sind, sie abzuschließen.

Wenn es einen wichtigen Grund gibt (Gesundheit, Pflege, neue Stelle), kann die Agentur auf die Sperrzeit verzichten.

Nebentätigkeit während der Weiterbildung

Wenn du während einer Weiterbildung einem Minijob nachgehst (bis 538 € monatlich), bleibt das meist ohne Auswirkungen auf dein ALG. Bei höheren Einnahmen gibt es Anrechnungsregeln – lass dich dazu von deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler beraten.

Tipp: Vorbereitung ist alles

Eine kostenlose Erstberatung bei einem Weiterbildungsanbieter kann helfen, dich optimal auf das Gespräch mit deinem Vermittler vorzubereiten.

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